Flächen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf kreiseigenen Liegenschaften

Anfrage an Ausschuss für Regionalentwicklung und Kreistag

Wir beginnen das Jahr 2022 mit der Anfrage AF/001/2022: Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 23. 09. 2020 die Landrätin beauftragt prüfen zu lassen, welche kreiseigenen Flächen sich für die Errichtung von PV-Anlagen eignen. Wir fragen nun nach den Ergebnissen der Untersuchung.

Wir bitten dabei um die gesonderte Darstellung von:
1. Flächen auf oder an Gebäuden (insbesondere Schulgebäuden)
2. Landkreiseigene Freiflächen
3. Möglichkeiten für die Überbauung / Überdachung von Parkplätzen

In ihrer Antwort informiert die Verwaltung darüber, dass es auf oder an Gebäuden keine geeigneten Flächen gibt, um Photovoltaikanlagen "ohne erhebliche konstruktive Maßnahmen" herzustellen. Es stehen auch keine geeigneten Parkflächen zur Verfügung. Gegenwärtig sind der Landkreis als Grundstückseigentümer und die Uckermärkische Dienstleistungsgesellschaft mbH dabei, die Voraussetzungen und Möglichkeiten auf den Deponieflächen in Prenzlau und Milmersdorf zu prüfen, ob dort Photovoltaikanlagen errichtet werden können. Zur Prüfung gehören bautechnische und planungsrechtliche Prozesse. Konkrete Informationen dazu liegen derzeit noch nicht vor.

 



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