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In unserer Anfrage AF/074/2023 fragen wir die Verwaltung
Der Antwort der Verwaltung entnehmen wir u.a., dass zum Zeitpunkt der Beantwortung 174 Kinder und Jugendliche in diesen Gemeinschaftseinrichtungen leben, 41 von ihnen bereits seit sechs Jahren und länger. Zur Betreuung durch Fachkäfte heißt es: "Asylsuchende und Flüchtlinge die in Gemeinschaftsunterkünften leben, werden durch unterbringungsnahe Sozialbetreuung begleitet und unterstützt. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter haben in der Regel einen Betreuungsschlüssel von 1:80 Personen. Aktuell sind in den Not- und Gemeinschaftsunterkünften insgesamt 16 sozialpädagogische Fachkräfte eingesetzt. Weiterhin stehen den Schutzsuchenden 5 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Migrationsfachberatungsdienst und weitere 5 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Rahmen der Migrationssozialarbeit zur Verfügung".
Unser Fazit:
Die lange Aufenthaltsdauer von Kindern und Jugendlichen in Gemeinschaftseinrichtungen für Geflüchtete ist nicht hinnehmbar. 41 Kinder und Jugendliche befinden sich schon mehr als sechs (!) Jahre dort! Hier muss unbedingt nach Lösungen gesucht werden.
Ausgehend von dieser Antwort haben wir im September 2023 nachgefragt (AF/093/2023):
Der Antwort der Verwaltung entnehmen wir, dass der überwiegende Teil der betroffenen 41 Kinder bis zu 12 Jahren alt ist (13 0-6 Jahre, 17 7-12 Jahre). Es werden vier Hauptgründe für die lange Verweildauer in diesen Einrichtung genannt: laufende Asylverfahrung bzw. Duldung nach abgelehnten Asylanträgen, fehlende Wohnungen in den Städten, wenn die anerkannten Asylbewerber nicht aufs Land ziehen wollen/können, Notwendigkeit intensiver Betreuung nach Traumatisierung durch Fluchterfahrung, intensive Betreuung nach Erstaufnahme in der Uckermark, die nur in Gemeinschaftseinrichtungen erfolgen kann. Für die Betreuung der Kinder und Jugendlichen im Sinne von Vertrauenspersonen stehen Sozialarbeiter*innen zur Verfügung.