Kinder und Jugendliche in Gemeinschaftseinrichtungen für Geflüchtete

Anfrage an Jugendhilfeausschuss, Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport, Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales und den Kreistag

In unserer Anfrage AF/074/2023 fragen wir die Verwaltung

  1. Wie viele Kinder bis 18 Jahre befinden sich momentan in den uckermärkischen Gemeinschaftseinrichtungen für Geflüchtete? Bitte nach Altersgruppen auflisten.
  2. Wie lange leben diese Kinder dort schon?
  3. Wie viele Fachkräfte (Sozialarbeiter*innen) kümmern sich um diese Altersgruppen in den jeweiligen Einrichtungen?
  4. Der Landkreis hat eine Kinderschutzbeauftragte. Ist diese Kinderschutzbeauftragte auch in Kontakt mit Kindern aus Familien von Geflüchteten, sowohl in Gemeinschaftsunterkünften als auch in Wohnungen?

Der Antwort der Verwaltung entnehmen wir u.a., dass zum Zeitpunkt der Beantwortung 174 Kinder und Jugendliche in diesen Gemeinschaftseinrichtungen leben, 41 von ihnen bereits seit sechs Jahren und länger. Zur Betreuung durch Fachkäfte heißt es: "Asylsuchende und Flüchtlinge die in Gemeinschaftsunterkünften leben, werden durch unterbringungsnahe Sozialbetreuung begleitet und unterstützt. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter haben in der Regel einen Betreuungsschlüssel von 1:80 Personen. Aktuell sind in den Not- und Gemeinschaftsunterkünften insgesamt 16 sozialpädagogische Fachkräfte eingesetzt. Weiterhin stehen den Schutzsuchenden 5 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Migrationsfachberatungsdienst und weitere 5 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Rahmen der Migrationssozialarbeit zur Verfügung".

Unser Fazit:

Die lange Aufenthaltsdauer von Kindern und Jugendlichen in Gemeinschaftseinrichtungen für Geflüchtete ist nicht hinnehmbar. 41 Kinder und Jugendliche befinden sich schon mehr als sechs (!) Jahre dort! Hier muss unbedingt nach Lösungen gesucht werden.


Ausgehend von dieser Antwort haben wir im September 2023 nachgefragt (AF/093/2023):

  1. Wie lange sollten Kinder und Jugendliche maximal in Gemeinschaftsunterkünften wohnen müssen/dürfen? Wie sehen gesetzliche Vorgaben auf Bundes- oder Landesebene dazu aus?
  2. Aus welchem Grund leben 41 Kinder/Jugendliche schon länger als 6 Jahre in einer Gemeinschaftsunterkunft?
  3. In welchem Alter sind die Kinder und Jugendlichen, die schon so viele Jahre dort wohnen?
  4. Haben Kinder und Jugendliche in ihrer jeweiligen Einrichtung eine offizielle Vertrauensperson, an die sie sich mit ihren Sorgen wenden können (wie z.B. in Schulen, wo es für Schülerinnen und Schüler Vertrauenslehrer*innen und Schulsozialarbeiter*innen gibt)

Der Antwort der Verwaltung entnehmen wir, dass der überwiegende Teil der betroffenen 41 Kinder bis zu 12 Jahren alt ist (13 0-6 Jahre, 17 7-12 Jahre). Es werden vier Hauptgründe für die lange Verweildauer in diesen Einrichtung genannt: laufende Asylverfahrung bzw. Duldung nach abgelehnten Asylanträgen, fehlende Wohnungen in den Städten, wenn die anerkannten Asylbewerber nicht aufs Land ziehen wollen/können, Notwendigkeit intensiver Betreuung nach Traumatisierung durch Fluchterfahrung, intensive Betreuung nach Erstaufnahme in der Uckermark, die nur in Gemeinschaftseinrichtungen erfolgen kann. Für die Betreuung der Kinder und Jugendlichen im Sinne von Vertrauenspersonen stehen Sozialarbeiter*innen zur Verfügung. 

 



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