Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Anfrage an den Ausschuss für Regionalentwicklung und den Kreistag

Um die Erfolgsquote von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz in der Uckermark geht es in unserer Anfrage AF/114/2020

  1. Wie schätzt die Landrätin die Erfolgsquote von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz in der Uckermark ein?
  2. Wo liegen die größten Schwierigkeiten bei der Umsetzung der A+E-Maßnahmen sowie deren späterer Unterhaltung und Erhaltung?
  3. Welche A+E Maßnahmen wurden 2019 angemeldet und welche wurden umgesetzt?
  4. Welche Möglichkeiten zur Steigerung der Erfolgsquote werden angestrebt?

In ihrer Antwort verweist die Verwaltung darauf, dass die Zuständigkeit für die Kontrolle der A+E-Maßnahmen bei den jeweiligen Zulassungsbehörden liegt und eine Erfolgsquote derzeit nicht ermittelt werde. Die Umsetzung der Maßnahmen liegen in der Verantwortung der jeweiligen Verursacher der Eingriffe bzw. des Trägers des Vorhabens. Für die Fälle, dass es sich dabei um den Landkreis handelt, werden folgende Schwierigkeiten aufgezählt:

  • Finanzierung der langfristigen Absicherung von Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen, wenn sie nicht auf kreiseigenen Flächen realisiert werden konnten
  • fachliche Kontrolle und Begleitung durch die Untere Naturschutzbehörde ist u.a. zeitlich und personell kaum möglich
  • Verfügbarkeit von gebietseigenen Gehölzen und Saatgut
  • Genehmigungspflicht beim Ausbringen gebietsfremder Arten

Eine Auflistung (siehe Frage 3) und Dokumentation erfolgt nicht. Seit Ende 2019 werden alle A+E-Maßnahmen in ein landesweites "Eingriffs- und Kompensationsflächeninformationssystem (EKIS) eingetragen.

Auch die Zulassungsbehörden von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen der Kreisverwaltung (Bauordnungsamt, Straßenbaubehörde, untere Wasserbehörde, untere Naturschutzbehörde) werden die Maßnahmen künftig im EKIS erfassen (inkl. Altfällen). Damit werden auch Durchführungs- und Funktionskontrollen erfasst, so dass eine "systematische zeitliche und fachliche Überwachung der Festsetzungen" erreicht werden kann.

 



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