Wasserhaushalt in der Landschaft

Anfrage an Ausschuss für Regionalentwicklung und Kreistag

In unserer Anfrage AF/230/2020 wollen wir wissen:

  1. Welche jährlichen Niederschlagsmengen sind in den vergangenen 10 Jahren in der Uckermark registriert worden?
  2. Wie sieht die Bilanz der Grundwasserneubildung in der Uckermark seit 2010 aus?
  3. Für die Entnahme von Grund- oder Oberflächenwasser erteilt die Untere Wasserbehörde wasserrechtliche Erlaubnisse. Wie viel m³ Wasser dürfen landwirtschaftliche Betriebe jährlich für die Bewässerung ihrer Anbauflächen in der Uckermark entnehmen?

Nachdem die Verwaltung in ihrer Antwort eingeräumt hat, weder zu den jährlichen Niederschlagsmengen noch zur Grundwasserneubildung Daten zu haben, auf der anderen Seite aber die Entnahme von rund 1 Million m³ Wasser zu erlauben - mit steigender Tendenz - haben wir nachgefragt:

  1. Wie verträgt sich die Aussage der Kreisverwaltung, sie könne keine Angaben über die Grundwasserneubildung in der Uckermark machen, mit der Tatsache, dass sie jährlich steigende Entnahmemengen von Grund- und Oberflächenwasser für die Bewässerung von Ackerflächen genehmigt?
  2. Welche landwirtschaftlichen Betriebe dürfen für die Feldbewässerung Grund- oder Oberflächenwasser entnehmen (bitte mit den genehmigten Entnahmemengen)?
  3. Der Schwedter Wasserverband ZOWA warnte im August 2020, dass die Landwirtschaft immer mehr auf künstliche Bewässerung zurück greife, weil die Brunnen trocken fallen, und dass dadurch Landwirtschaft und Trinkwasserversorger immer mehr in eine Konkurrenzsituation geraten. Sehen Sie diese Gefahr für die ganze Uckermark

In ihrer Antwort verweist die Verwaltung auf Statistiken des Deutschen Wetterdienstes, wonach die durchschnittliche Niederschlagsmenge in der Uckermark 2010 - 2019 bei etwas über 600 mm/Jahr liegt (mit regionalen und jährlichen Schwankungen). Zur Thematik der Grundwasserneubildung wurden Daten des Landesumweltamtes eingeholt.

> Update: Interessante und aktuelle Daten zum Thema bietet die seit 2022 verfügbare "Wasserversorgungsplanung Brandenburg"

Grundsätzlich würden vor Entscheidungen der unteren Wasserbehörde für die Erteilung von Erlaubnissen und Bewilligungen zur Wasserentnahme aus Grund- und Oberflächengewässern von
nicht geringfügigen Mengen wird vom Wasserwirtschaftsamt, dem Landesamt für Umwelt, die fachgutachterliche Stellungnahme eingeholt. Bisher gab es keine Empfehlungen des Wasserwirtschaftsamtes, entsprechende Anträge abzulehnen. Landwirten sei aktuell ausschließlich die Entnahme aus Grundwasser erlaubt, wasserrechtliche Erlaubnisse zur Entnahme aus Oberflächengewässern für die Bewässerung von Ackerflächen gibt es aktuell nicht.

 



zurück