Menü
In unserer Anfrage AF/230/2020 wollen wir wissen:
Nachdem die Verwaltung in ihrer Antwort eingeräumt hat, weder zu den jährlichen Niederschlagsmengen noch zur Grundwasserneubildung Daten zu haben, auf der anderen Seite aber die Entnahme von rund 1 Million m³ Wasser zu erlauben - mit steigender Tendenz - haben wir nachgefragt:
In ihrer Antwort verweist die Verwaltung auf Statistiken des Deutschen Wetterdienstes, wonach die durchschnittliche Niederschlagsmenge in der Uckermark 2010 - 2019 bei etwas über 600 mm/Jahr liegt (mit regionalen und jährlichen Schwankungen). Zur Thematik der Grundwasserneubildung wurden Daten des Landesumweltamtes eingeholt.
> Update: Interessante und aktuelle Daten zum Thema bietet die seit 2022 verfügbare "Wasserversorgungsplanung Brandenburg"
Grundsätzlich würden vor Entscheidungen der unteren Wasserbehörde für die Erteilung von Erlaubnissen und Bewilligungen zur Wasserentnahme aus Grund- und Oberflächengewässern von
nicht geringfügigen Mengen wird vom Wasserwirtschaftsamt, dem Landesamt für Umwelt, die fachgutachterliche Stellungnahme eingeholt. Bisher gab es keine Empfehlungen des Wasserwirtschaftsamtes, entsprechende Anträge abzulehnen. Landwirten sei aktuell ausschließlich die Entnahme aus Grundwasser erlaubt, wasserrechtliche Erlaubnisse zur Entnahme aus Oberflächengewässern für die Bewässerung von Ackerflächen gibt es aktuell nicht.