Regeln für das Mähen von Randstreifen

Anfrage an Ausschuss für Regionalentwicklung und Kreistag

In unserer Anfrage AF/121/2021 geht es um die Regeln beim Mähen auf Randstreifen von Wegen und Straßen:

  1. Nach welchen Vorgaben werden die Ränder und Seitenstreifen von Straßen gemäht, die in den Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltung fallen?
  2. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Ausbreitung invasiver Pflanzenarten zu unterbinden?
  3. Berücksichtigen die jährlichen Mähtermine die natürliche Aussaat von einjährigen Wildkräutern?

Aus der Antwort der Verwaltung ist zu erfahren, dass die Bewirtschaftung der Bankette (1,50 Meter breite Streifen) an Kreisstraßen eine "Richtlinie zur Erhaltung, Pflege und Sanierung
der Bäume, Sträucher und der übrigen Vegetation" ist (Kreistagsbeschluss vom 24.4.2002). Um invasive Arten zu verdrängen sei eine konsequente/regelmäßige Durchführung
der Mahd und Mulchen eines der effektivsten Mittel. Die Verwaltung räumt ein: "Um gebietsfremde Arten, die lokal invasive Tendenzen aufweisen, sehr frühzeitig zu erkennen, fehlen notwendige Ressourcen und Fachwissen der vor Ort Ausführenden. Als „Frühwarnsystem“ kann im Einzelfall die Streckenwacht fungieren und entsprechende Informationen melden. Bisher seien bei Kreisstraßen keine besonderen Schwerpunkt aufgetreten. Feste Mahdzeiten (u.a. mit Blick auf die natürliche Aussaat von Wildkräutern) seien nicht vorgesehen. Es wird darauf verwiesen, dass der 1,5 Meter breite Streifen wegen der Verkehrssicherheit und der Wasserableitung freizuhalten sind - dass sich im daran anschließenden Grün die Pflanzen aber vermehren können.



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