Finanzierung der Notunterkünfte für Obdachlose in Schwedt, Prenzlau und Templin

Anfrage an Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales

In der Anfrage AF/051/2021 geht es um de Finanzierung von Notunterkünften obdachloser Menschen in Templin, Prenzlau und Schwedt/Oder. Hintergrund der Frage ist, dass in Schwedt zum 01.01.2021 die Nutzungsgebühren angehoben wurden und die Bewohner der Unterkünfte diese in Vorleistung teilweise selbst tragen müssen. Von der Stadt Schwedt wurde dazu signalisiert, dass die Rückerstattung der Mehrkosten über den Kreis beantragt werden kann.
Wir sind der Ansicht, dass eine Gebührenerhöhung auf Kosten der Bewohner grundsätzlich nicht stattfinden darf. Außerdem sehen wir eine Verantwortlichkeit beim Kreis, diese Unterkünfte, zumal Bewohner auch aus anderen Regionen und Kommunen der Uckermark in den städtischen Unterkünften wohnen, aktiv mitzutragen und so ein Signal für das soziale Miteinander im Landkreis zu setzen -  falls dies noch nicht geschieht. Deshalb wollen wir wissen:
Wie ist die Finanzierung der Notunterkünfte für Obdachlose auf Kreisebene geregelt?
Wie sind diese finanziert und zu welchen Teilen?
Hätte es auch andere Wege der Finanzierung gegeben, als eine Gebührenerhöhung für die Bewohner selbst?

Dazu erklärt der Landkreis in seiner Antwort, dass die Betreibung und Finanzierung von Obdachlosenunterkünften durch die Kommunen, also das jeweils örtlich zuständige Amt, die amtsfreie Gemeinde oder durch die Stadt erfolgt. Eine institutionelle Förderung bzw. Finanzierungsbeteiligung des Landkreises Uckermark ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt durch entsprechende kommunale Gebührensatzungen. Deshalb liegt auch die Hoheit im genannten Fall in diesem Fall bei der Stadt Schwedt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Vermeidung unfreiwilliger Obdachlosigkeit immer im Vordergrund stehe und dass Beratungsangebote des Landkreises Uckermark auch für die Bewohner von Obdachlosenunterkünften zur Verfügung stehen, um über soziale Hilfeleistungen zu informieren und im Rahmen der Hilfe zur Selbsthilfe die Bewohner zu begleiten. (Jobcenter, Sozialamt, Suchtberatungsstelle, Schuldnerberatungsstelle, Betreuungsbehörde, Sozialpsychiatrischer Dienst, Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch kranke Menschen)

 



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