Gemeinschaftliches Mittagessen aus Mitteln für Bildung und Teilhabe

Anfrage an Jugendhilfeausschuss, Ausschüsse für Kultur, Bildung und Sport und Arbeit, Soziales, Gesundheit sowie an den Kreistag

Kinder und Jugendliche aus Familien, die

  • Arbeitslosengeld II („Hartz IV“ / Bürgergeld),
  • Sozialgeld,
  • Sozialhilfe,
  • Kinderzuschlag,
  • Wohngeld oder
  • Asylbewerber-Leistungen erhalten
    oder
  • die wenig Geld haben, aber keine Sozialleistungen bekommen,

können im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) die kostenfreie Teilnahme am Mittagessen in Kita, Schule oder Hort beantragen. Voraussetzung ist, dass es ein gemeinsames Mittagsangebot in der Kita, Kindertagespflege oder Schule gibt.

Wir wollen von der Verwaltung wissen, wie die Situation im Schuljahr 2022/23 in der Uckermark war. (AF/127/2023)

Danach haben 2.259 Kinder und Jugendliche kostenfreies Mittagessen aus Mitteln des BuT erhalten (Zahlen hier). Lt. Antwort der Verwaltung haben alle Schülerinnen und Schüler an den Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Uckermark bei Bedarf einen ein Zugang zum Mittagessen. Für die Schulstandorte in Trägerschaft der Städte kann keine Aussage bezüglich des Zugangs zur Mittagsversorgung getroffen werden. Auch an allen Kitas findet eine (gesetzlich geregelte) Versorgung mit Mittagessen statt. 



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