Unterbringung verletzter und junger, nicht flugfähiger Greifvögel im Landkreis Uckermark

Anfrage an Kreisausschuss und Kreistag

In unserer Anfrage AF/042/2024 wollen wir von der Verwaltung wissen:

1. Wo und wie werden nun die im Landkreis Uckermark aufgefundenen, verletzten und jungen, nicht flugfähigen Wildvögel (insbesondere Greifvögel) untergebracht und behandelt werden?

Antwort: Momentan gibt es keine realistischen und praktikablen Möglichkeiten, derartige Tiere unterzubringen und zu versorgen. Die vom Land aufgeführten Stationen sind zu weit entfernt oder in Praxis nicht arbeitsfähig. Der Landkreis Uckermark beteiligt momentan auf freiwilliger Basis einige Tierärzte bzw. den Storchenhof in Papendorf bei Pasewalk. Dieser Storchenhof verfügt über
hervorragende Freiflugkäfige, die eine tiergerechte Haltung und spätere Auswilderung ermöglichen. Diese Station lebt zum großen Teil von Spenden und Sponsoren. Dies kann also auch nur eine temporäre, auf Freiwilligkeit des Stationsleiters beruhende, Einzelfalllösung sein. Am Problem im Norden des Landes Brandenburg ändert sich damit nichts

2. Gibt es dazu eine Aussage des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz? Wie lautet diese?

 Die Kernaussagen dieser Antwort der Landesregierung sind folgende: „Die Pflege von verletzten oder verwaisten Wildtieren ist keine gesetzliche Pflichtaufgabe des Landes Brandenburg. Gemäß § 45 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz bestimmt das Land lediglich die Pflegestellen, hat aber keine Pflicht, sie selber zu betreiben.“
Diese Aussage steht im Widerspruch zu den Aussagen unseres Ministerpräsidenten auf der landesweit ersten Tierschutzkonferenz in Potsdam (28.11.2023). „Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und sollte deshalb deutlich mehr Beachtung finden.“ „Die Landesregierung will den Umgang mit gefährlichen Tieren neu regeln, den Katzenschutz verbessern, die Hundehalterverordnung novellieren und Wildtierauffangstationen stärken.“

 



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