Naturschutzprojekt Randow-Niederungen

Anfrage an Kreisausschuss und Kreistag

Aus der Beschlussvorlage BV/036/2024 geht hervor, dass das Naturschutzprojekt in der Randow-Niederungen ruht. Wir wollen in der Anfrage AF/043/2024 wissen:
1. Wie ist der Stand des Projektes?
2. Warum wird das Vorhaben derzeit nicht weitergeführt?
3. Welche Art der Fortführung ist geplant?

Aus der Verwaltung ist dazu in der Antwort u.a. zu erfahren:

Das Projekt sieht eine moorschonende Niedermoorbewirtschaftung in verschiedene Kategorien vor. Synergien werden dabei gerade für den Naturschutz erreicht. Das Projekt ist auf einer Vielzahl von Veranstaltungen der Landnutzer, dem WBV „Welse“, den Kommunen und dem Kreistag vorgestellt und abgestimmt worden.
Es gab viele Landwirte, die sich in den Gestaltungsprozess eingebracht haben.

Parallel zur Erarbeitung unseres Projektes erfolgte vom LfU Brandenburg ein Fördermittelantrag (BluMo) in der gleichen Gebietskulisse. Dieses Projekt soll auf drei kleineren Flächen Beispielnutzungen bei der Optimierung des Wasserhaushaltes aufzeigen. Konkret geht es um Einstaumöglichkeiten (Optimierung d. Wasserstandes unter Flur) und die daraus resultierenden Nutzungen und Vermarktungen. Einige Ideen können hierzu bereits benannt werden: Moorgenossenschaften, Maschinenleihstation, Beraterringe usw. Oberstes Ziel ist hier die klimaschonende Bewirtschaftung. Die Förderung erfolgt bereits über das Bundesamt für Umweltschutz. Es bestand nun die Frage, ob diese beiden Förderprojekte in der gleichen Förderkulisse umgesetzt werden können.

Beide Projekte überschneiden bzw. ergänzen sich zumindest in Teilen. Beim BluMo Projekt dominiert die technische Vorgehensweise, beim Naturschutzgroßprojekt hingegen geht es um die
großflächige Entwicklung der Biodiversität durch Bewirtschaftung. Das Kreisprojekt hat einen umfassenderen, ökologischen wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Ansatz. Beide Fördermittelgaber (Bund/Land) haben zugesichert, dass die Mittel weiterhin zur Verfügung stehen.

Bis September 2024 soll ein entsprechender Projektantrag erstellt, mit dem Kreis abgestimmt und beim MLUK eingereicht werden.

Die Vorstellungen im Kreistagsbeschluss müssen nicht fachlich geändert werden. Es gibt aber bereits einige formelle Änderungen. Die 400 ha NNE Fläche, die vom Projektträger übernommen werden sollten, sind an die NABU – Stiftung gegangen. Diese hat ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit im Naturschutzgroßprojekt signalisiert. Es sind aber noch 200 ha Treuhandflächen und 300 ha Privatflächen, die erworben werden müssten. Nachdem die Förderung und die Laufzeit bestätigt sind, muss der Kreistag über die Verlängerung der Kofinanzierung informiert und einen diesbezüglichen Kreistagsbeschluss erwirkt werden.

 



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