Festlegung von Eignungsgebieten für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Antrag an Kreistag

Seit einigen Monaten sind in vielen uckermärkischen Gemeinden Projektbüros unterwegs, die Flächen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen suchen. Es gibt allerdings keine übergeordnete Planung geschweige denn eine Übersicht, welche Gemeinde welche Flächen mit Photovoltaikanlagen zubauen lassen möchte. Deshalb ist ein Verlust von landwirtschaftlichen Flächen und touristischer Attraktivität zu befürchten. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass es wie im Fall der Windkraftanlagen eine übergeordnete Planung für den Ausbau auf landwirtschaftlich genutzten Flächen gibt, die einen ungeordneten Zuwachs verhindert und Planungsprozesse vereinfacht. Deshalb beantragen wir im Antrag AN/129/2020, dass sich die Landrätin bei der Regionalen Planungsgemeinschaft dafür einsetzt.

> Der Antrag wurde vom Kreistag am 17. 06. 202 mehrheitlich beschlossen.



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