Tätigkeit des Naturschutzbeirates

Antrag an den Ausschuss für Regionalentwicklung und den Kreistag

Der Naturschutzbeirat hat laut Brandenburgischem Naturschutzgesetz (§35) wichtige Aufgaben zur fachlichen Unterstützung der Naturschutzbehörde zu erfüllen, Fehlentwicklungen in Natur und Landschaft entgegenzuwirken und der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele des Naturschutzes und der Land-
schaftspflege zu vermitteln. Vor der Berufung eines neuen Naturschutzbeirates im Jahr 2022 ist es wichtig einen Bericht über die Tätigkeiten des Naturschutzbeirat in den vergangenen
Jahren zu erhalten. > Der Kreisausschuss hat am 1. 6. 2021 unserem Antrag AN/120/2021 einstimmig zugestimmt.



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