Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Gemeinsamer Antrag mit Fraktionen CDU, SPD, BLR, DIE LINKE, BVB/Freie Wähler an den Kreistag

2018 hat der Brandenburger Landtag beschlossen, die Kommunalverfassung um § 18a „Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen“ zu erweitern. Damit werden die Brandenburger Kommunen zukünftig verpflichtet, Kinder und Jugendliche bei allen Entscheidungen zu beteiligen, die ihre Interessen berühren. Der Landkreis Uckermark muss diese Verpflichtung auch auf Kreisebene wahrnehmen. Kinder und Jugendliche sind bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, angemessen zu beteiligen. Mitsprache und Einflussmöglichkeiten sind nicht nur wichtig, um das Verständnis für unsere demokratischen Prozesse zu stärken, sondern auch, weil uns die Perspektive der jungen Menschen auf bestimmte Themen und Diskussionen in der kommunalpolitischen Arbeit weiterbringen wird. Weil sie unsere Zukunft und uns wichtig sind. > Dem fraktionsübergreifenden Antrag AN/136/2021 hat der Kreistag am 9.6.2021 mehrheitlich zugestimmt.



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