Verständlichkeit von Texten

Beispiel aus einer Beschlussvorlage:

"Zudem erteilt die Landrätin als Vertreter in der Gesellschafterversammlung der UDG mbH durch Gesellschafterbeschluss dem Geschäftsführer der UDG mbH Weisung, er möge als Vertreter der Gesellschafterversammlung der UEG mbH dem Geschäftsführer der UEG mbH durch Gesellschafterbeschluss Weisung erteilen, er möge als Vertreter der Gesellschafterversammlung der gUB mbH dem Geschäftsführer der gUB mbH durch Gesellschafterbeschluss Weisung erteilen, eine barrierefreie Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen in Schwedt, Flemsdorfer Straße 21-27 für ca. 200 Asylsuchende zu betreiben. "

Dieser beispielhafte Text ist für uns Anlass, einen Impuls für lesefreundliche Texte zu geben und einen entsprechenden Antrag (AN/123/2021) zu stellen. Bei der Kreistagssitzung am 9.6.2021 verwies Frank Bretsch darauf, "dass die Thematik des  'Amtsdeutsch' seit Jahren in der Gesellschaft thematisiert wird. Es bleibt in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass bei der Formulierung von Beschlussvorschlägen nicht absichtlich kompliziert formuliert wird. Stattdessen haben entsprechende Formulierungen stets die Anforderung der Rechtssicherheit zu erfüllen, was unter Umständen in der Folge zu den im Antrag angesprochenen zum Teil schwer verständlichen Formulierungen führt". (Zitat aus der Niederschrift).

Die Landrätin sagte, dass die durch Einbringung dieses Antrages gegebene Anregung durch die Verwaltung aufgenommen wird und die Amtsleiter gebeten werden, ihre Mitarbeiter entsprechend zu sensibilisieren. Unseren Antrag lehnte der Kreistag mehrheitlich ab.



zurück