Land spielt Gefahren der Pestizidbelastung in der Uckermark herunter

Land spielt Gefahren der Pestizidbelastung in der Uckermark herunter

Als Reaktion auf die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine
Anfrage zum Thema Pestizidbelastungen in einem Kleingewässer bei
Stabeshöhe in der Uckermark sagt der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS
90/ DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, AXEL VOGEL:

Obwohl das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und
Flurneuordnung in den eigenen Messungen dramatisch hohe
Pestizidbelastungen eingestehen musste, weigert es sich, die Ursachen
anzuerkennen und geeignete Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt zu
ergreifen.

Bei Stabeshöhe in der Uckermark war es infolge jahrelangen intensivsten
Maisanbaus zu dramatischen Belastungen eines Kleingewässers durch
Pflanzenschutzmittel gekommen. Darunter wurde mit Simazin auch ein Gift
nachgewiesen, dessen Ausbringung EU-weit seit 2004 verboten ist. Sechs
der acht gefundenen Pestizide lagen deutlich über den Grenzwerten für
Trink- und Grundwasser. Bei Terbuthylazin wurden die Grenzwerte sogar um
das 117-fache überschritten. Terbuthylazin wird im Boden nur sehr
langsam abgebaut und besitzt eine hohe Toxizität. Auch in benachbarten
Gewässern wie an der Badestelle am Warthesee wurden Rückstande der Gifte
in Konzentrationen bis zum Erreichen des Grenzwertes für Trinkwasser
festgestellt.

Die betroffenen Ackerflächen liegen in einem europäischen Schutzgebiet,
welches eine besondere Bedeutung zum Erhalt der Rotbauchunke besitzt.
Die letzten Erfassungen der Rotbauchunken in dem Gebiet wurden vor dem
Beginn des intensiven Maisanbaus vor vier Jahren gemacht. Die Population
der Rotbauchunken wurde damals auf über 1000 Tiere geschätzt, Zählungen
nach Bekanntwerden des aktuellen Pestizidskandals liegen nicht vor.

AXEL VOGEL betont: Anstatt die landwirtschaftliche Praxis vor Ort als
Ursache für die Vergiftung verantwortlich zu machen, schiebt das Amt die
Schuld auf den zu feuchten Sommer. Forderungen nach einer konkreten und
verbindlichen Verordnung für eine gute fachliche Praxis in der
Landwirtschaft weicht die Landesregierung seit langem aus. Statt dessen
soll hier nun ein nur 10 Meter breiter Grasstreifen das Gift vom Acker
daran hindern in die Gewässer zu fließen. Auch hält die Landesregierung
weitere Untersuchungen in anderen Kleingewässern in benachbarten
Ackerflächen für nicht notwendig, obwohl vermutet werden muss, dass
hier nur die Spitze des Eisberges angekratzt wurde.

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Presse:

Uckermark Kurier, 08.12.2011, Sigrid Werner

Vogel: Das ist nur Spitze des Eisberges

Uckermark.Das Land spielt die Gefahren der Pestizidbelastung in der Uckermark herunter, davon ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag überzeugt. Als Reaktion auf die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Thema Pestizidbelastungen in einem Kleingewässer bei Stabeshöhe in der Uckermark schätzte der Fraktionsvorsitzende Axel Vogel ein, dass das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung sich trotz der dramatisch hohen Pestizidbelastungen weigere, die Ursachen anzuerkennen und geeignete Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt zu ergreifen. Bei Stabeshöhe sei es infolge jahrelangen intensivsten Maisanbaus zu dramatischen Belastungen eines Kleingewässers durch Pflanzenschutzmittel gekommen. Die betroffenen Ackerflächen liegen in einem europäischen Schutzgebiet, welches eine besondere Bedeutung zum Erhalt der Rotbauchunke besitze. Die letzten Erfassungen der Rotbauchunken in dem Gebiet wurden vor dem Beginn des intensiven Maisanbaus vor vier Jahren gemacht. Die Population wurde damals auf über 1000 Tiere geschätzt, Zählungen nach Bekanntwerden des Pestizidskandals liegen nicht vor. „Anstatt die landwirtschaftliche Praxis vor Ort als Ursache für die Vergiftung verantwortlich zu machen, schiebt das Amt die Schuld auf den zu feuchten Sommer“, so Vogel. Forderungen nach einer verbindlichen Verordnung für eine gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft weiche die Landesregierung seit Langem aus. Auch halte sie weitere Untersuchungen in anderen Kleingewässern in benachbarten Ackerflächen für nicht notwendig, obwohl vermutet werden müsse, dass nur die Spitze des Eisberges angekratzt worden sei.(SW)



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