Antrag des KV Uckermark und Beschluss der 31. Ordentlichen Landesdelegiertenkonferenz im CCG Brandenburg

 

Der zunehmende Humusschwund und die fortschreitende Chemisierung unserer Landwirtschaft mit ihren Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Böden in ökologischer, landwirtschaftlicher und klimatischer Hinsicht müssen gestoppt werden. Chemisierung und Stickstoffüberdüngung tragen entscheidend zum Artensterben bei. Noch immer beträgt die Stickstoffüberdüngung 102 kg/ha/Jahr. Deutschland hatte sich innerhalb der EU verpflichtet, bis 2010 seine Stickstoffüberdüngung auf 80 kg zu reduzieren.

 Die erneuten Probenahmen von Wasser und Boden in der Uckermark zeigen, dass die Ergebnisse des vorigen Jahres kein Einzelfall waren. Bei 6 von 11 beprobten Söllen gab es Überschreitungen der Grenzwerte der Grundwasserrahmenrichtlinie. Bei zweien wurden diese sogar um das 19fache bzw. 15fache überschritten. Dabei handelte es sich um das Herbizid Glyphosat und seine Abbauprodukte.

Glyphosat ist das in Deutschland meistverkaufte Herbizid, das in 70 verschiedenen Mitteln zur Wildkräuterbekämpfung enthalten ist. Internationale Studien zeigen, dass es Embryonen schädigt und auch in geringen Konzentrationen das Immunsystem, die Leber und das Nerven-system des Menschen beeinträchtigt. Vor kurzem wurde Glyphosat in Deutschland auch im Urin diverser Großstädter nachgewiesen. Inzwischen ist klar, dass Glyphosat entscheidend zum Artensterben beiträgt, da es nicht nur auf den besprühten Pflanzen, sondern auch im Boden und im Oberflächen- und Grundwasser auftritt.

 Wir wollen nicht länger hinnehmen, dass die heutige intensive Landwirtschaft mit ihren Pestiziden die Umwelt immer mehr vergiftet. Wir fordern ein Ende der Chemie auf dem Acker, v.a. ein Verbot von Glyphosat und glyphosathaltigen Mitteln.

 Der Schutz des Bodens, des Grund- und Oberflächenwassers muss in der Landwirtschaft Vorrang haben. Vor allem aber muss der ökologischen Landwirtschaft, die mit der Natur wirtschaftet und ohne Pestizide auskommt, eine absolute Vorrangstellung durch entsprechende Förderpolitik eingeräumt werden.

 Daher fordert die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen die Landesregierung Brandenburgs auf, sich gegenüber der EU-Kommission und im Bundesrat einzusetzen für

  • ökologische Agrarförderprogramme

  • die Ausrichtung der Energiepflanzenförderung nach strengen ökologischen Kriterien wie der Einhaltung einer mindestens dreigliedrigen Fruchtfolge, Verzicht auf Gentechnik u. a.,

  • eine Kappungsgrenze bei der Größe der zu fördernden Betriebe

  • sowie für eine Förderung, die gekoppelt ist an die Anzahl der in den Betrieben beschäftigten Arbeitskräfte und Auszubildenden.

 

 

 

 

 

 

 

 

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